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Vereinswechsel

Hinweis zu den Wechselfristen

Wer beim FC Internationale Mitglied werden und dabei Spiel-Sperren vermeiden will, muss die Wechselfristen beachten. Für diejenigen, die vorher noch in keinem Fußballverein gespielt haben, ist es einfach: Sie müssen sich für die Hinrunde der Saison bis 31.10. und für die Rückrunde bis 31.01. des jeweiligen Jahres bei uns angemeldet haben, dann können sie sofort auch im BFV Spielbetrieb mitmachen

Voraussetzung: Einreichen der Beitritts- und Passantrags-Unterlagen, siehe Mitgliedschaft.

 

Etwas komplizierter ist es für die, die zuvor bei einem anderen Verein gespielt haben. Auch hier müssen natürlich die erforderlichen Unterlagen (incl. ehemaliger Spielerpass, siehe Mitgliedschaft eingereicht werden.

Aber: Zusätzlich muss man rechtzeitig beim alten Verein abgemeldet sein, sonst drohen Sperrfristen.

Die Wechsel- und Sperrfristen (u.a.) ergeben sich aus der Melde- und Jugendordnung des BFV. Wer will, kann diese hier einsehen:
Melde-Ordnung BFV (Erwachsene)
Jugend-Ordnung BFV (Jugendliche)

 

 

Wechselfristen

Die folgende Information gilt für den Jugendbereich. (In Klammern findet ihr die einzelne Abweichungen im Erwachsenen-Bereich. Wer sich ausführlich über die Wechsel-Bestimmungen im Erwachsenenbereich informieren will, sollte sich die Melde-Ordnung für die Erwachsenen - s.o. - durchlesen.)
Wichtig für die Wechselmöglichkeiten von Jugendlichen vom alten Verein (a.V.) zum neuen Verein (n.V.) ist, ob sie innerhalb und außerhalb der „Wechselfristen“ den Verein wechseln (bei Spieler/innen, die vorher noch nie in einem Fussball- verein gespielt haben, gilt wie gesagt nur die AN-meldefrist):

Wechselfrist 1: ABmeldung a.V. bis 30.6. / ANmeldung n.V. bis 31.10. (! Erwachsene Anm. n.V. bis 31.08.)
Wechselfrist 2: ABmeldung a.V. bis 31.12. / ANmeldung n.V. bis 31.01. (wie bei Erwachsenen)

Wichtigster Unterschied zwischen Jugend und Erwachsenen: In der „Wechselfrist 1“ kann im Jugendbereich bis zum 31. Oktober (!) angemeldet werden (Erwachsene: Anmeldung bis zum 31. August). Sofern keine Hindernisse (z.B. Freigabe-Verweigerung) bestehen und die Jugendlichen fristgemäß zum 30.6. beim alten Verein abgemeldet sind, sind sie also bei Anmeldung im Zeitraum bis 31. Oktober sofort spielberechtigt.

 

 

Verweigerung der Freigabe

. . . bezieht sich im Folgenden auf solche Freigabe-Verweigerungen, die Vereine ohne Angabe von Gründen aussprechen (was möglich ist). Solche unbegründeten Freigabe-Verweigerungen durch abgebende Vereine haben i.d.R. begrenzte Sperrfristen zur Folge (s.u.). Der BFV erteilt auf dem Spielerpass erst nach Ablauf dieser Sperrfrist die Erlaubnis zur Teilnahme an Punktspielen. Dem gegenüber stehen begründete Freigabe-Verweigerungen, z.B. wenn die Spieler/innen dem abgebenden Verein noch Mitgliedsbeiträge oder Sportartikel schulden. Eine solche begründete Freigabe-Verweigerung ist theoretisch unbegrenzt wirksam, d.h. die Freigabe wird erst gegeben, wenn z.B. die Beitragsschuld bezahlt ist.

 

 

Unter diesen Voraussetzungen gilt für die A bis D-Jugendlichen:


Wird die WF 1 eingehalten, gilt

  • bei Freigabe durch abgebenden Verein: sofortige Spielerlaubnis für Pflichtspiele / frühestens: 1. August
  • bei Verweigerung der Freigabe durch abgebenden Verein: Spielerlaubnis für Pflichtspiele ab dem 1. November / frühere Spielerlaubnis dann, wenn seit dem letztem Spiel für den alten Verein 6 Monate vergangen sind


Wird die WF 1 NICHT eingehalten, gilt:

  • bei Freigabe durch den abgebenden Verein: Spielerlaubnis für Pflichtspiele ab 3 Monate nach ABmeldung
  • bei Verweigerung der Freigabe durch den abgebenden Verein: Spielerlaubnis 6 Monate nach dem letzten Spiel


Wird die WF 2 eingehalten, gilt

  • bei Freigabe durch den abgebenden Verein: sofortige Spielerlaubnis für Pflichtspiele / frühestens: 1. Januar (!)
  • bei Verweigerung der Freigabe durch den abgebenden Verein Spielerlaubnis 6 Monate nach dem letzten Spiel


Wird die WF 2 NICHT eingehalten, gilt für BEIDE (!) Varianten (mit oder ohne Freigane)

  • Spielerlaubnis 6 Monate nach dem letzten Spiel

Für die E- bis G- Jugendlichen gilt:

Grundsätzlicher Unterschied: In dieser Gruppe kann eine Freigabe durch den abgebenden Verein NICHT verweigert werden, bzw. sie wäre unwirksam. Die o.g. Wechselfristen für Jugendliche sind die gleichen. Daher reduzieren sich die Varianten:

Wird die WF 1 bzw. die WF 2 eingehalten, gilt:
  • Sofortige Spielerlaubnis für Pflichtspiele / frühestens: 1. August / 1. Januar

Wird die WF 1 bzw. die WF 2 NICHT eingehalten, gilt:
  • Spielerlaubnis für Pflichtspiele ab 1 Monate nach ABmeldung beim alten Verein